21 Fragen und Antworten
2015 – Schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen Jg. 9 der Hauptschule und Jg. 10 der Haupt- und Realschule
Liebe Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen!
Eure Klassenlehrer/Innen haben euch schon viel Informationen zu den schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen in der 9. und 10. Klasse geliefert.
Die Erfahrung zeigt aber, dass bestimmte Fragen häufiger gestellt werden und es nicht schaden kann, eine Informationsquelle zu haben, auf die schnell zurückgegriffen werden kann.
Bitte gehe in der folgenden Information alle Punkte sorgfältig durch, damit du nicht aufgrund unzureichender oder falscher Informationen für dich nachteilige Entscheidungen triffst.
1. Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?
Mit den Prüfungen will das Kultusministerium die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im Bundesgebiet sichern. In fast allen Bundesländern werden inzwischen Abschlussprüfungen dieser Art durchgeführt.
2. Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?
Alle Schülerinnen und Schüler, die in der Klasse 9Ha bzw. Klasse 10 Ra, einen Abschluss erwerben und die Schule danach verlassen wollen, müssen an den Abschlussprüfungen teilnehmen.
3. Weißt du, welche Abschlüsse du nach dem 9. Hauptschul- bzw.10. Realschuljahrgang erwerben kannst?
Nach dem 9.+10. Schuljahrgang kannst du je nach Notenvoraussetzungen (Infos gibt es vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin) den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, den Realschulabschluss oder auch den erweiterten Sekundarstufen I Abschluss nach Klasse 10 erwerben. Die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung haben auf das Erreichen dieser Notenvoraussetzungen einen großen Einfluss.
4. Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?
Die schriftlichen Prüfungen ersetzen im jeweiligen Fach die letzte Klassenarbeit. Zwar fließen die Prüfungen mit besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote ein, es wird aber von dir nur das verlangt, was du bei einer regelmäßigen und aktiven Mitarbeit im Unterricht auch bewältigen kannst.
5. Welche Fächer werden schriftlich geprüft?
Mathematik, Deutsch und Englisch sind für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer. Lediglich in der Klasse 9 der Hauptschule ist keine schriftliche Prüfung im Fach Englisch.
6. Gibt es große Unterschiede zwischen der schriftlichen Prüfung und einer regulären Klassenarbeit?
Die zeitliche Länge der Prüfung stellt schon einen Unterschied dar! Für den Hauptschulabschluss dauert sie im Fach Deutsch 120 Minuten, im Fach Mathematik 120 + 15 Minuten.
Für den Realschulabschluss dauert sie im Fach Deutsch 180 Minuten, im Fach Mathematik 150 Minuten und im Fach Englisch 120 Minuten.
Zudem erhältst du eine Einlesezeit von 15 Minuten.
Englisch:
Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsteile „Listening“, „Reading“,“Mediating“und „Writing“. Für den Prüfungsteil „Writing“ gibt es 2 Vorschläge zur Auswahl.
Deutsch:
Die Schüler erhalten einen identischen Pflichtteil und zwei verschiedene Wahlteile. Die Schüler haben 15 Minuten Zeit sich für einen Vorschlag zu entscheiden.
Mathematik:
Die Arbeit besteht aus dem Allgemeinen Teil, dem Hauptteil und den Wahlaufgaben. Der Allgemeine Teil wird ohne Taschenrechner und Formelsammlung bearbeitet. Er ist für differenzierte Kurse (E und G) identisch.
Es gibt 4 Wahlaufgaben zur Auswahl. Für 2 Wahlaufgaben müssen sich die Schüler verbindlich entscheiden.
Auf die Aufgabenstellungen, die aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres erwachsen, hat die Schule keinen Einfluss, sie werden zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Schulen erhalten die Aufgaben erst einen Tag vor der Prüfung.
Deine Fachlehrer/Innen bereiten dich aber ja auch schon auf diese Aufgabenstellungen vor, indem sie die vom Kultusministerium mitgeteilten Themeninhalte für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch behandeln. In Mathematik enthält die Vorgabe auch eine kleine Formelsammlung, die dein Mathematiklehrer/deine Mathematiklehrerin mit dir besprechen wird. In den Fächern Englisch und Deutsch musst du auch dein Hörverständnis unter Beweis stellen!
7. Wann finden die schriftlichen Prüfungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2014/2015 werden in Niedersachsen an den folgenden drei Tagen durchgeführt:
Deutsch, am Do. 28.05.2015(Nachschreibtermin Do. 11.06.2015),
Mathematik, am Di.9.06.2015 (Nachschreibtermin D0.18.06.2015),
Englisch, am Di.2.06.2015 (Nachschreibtermin Di. 16.06.2015).
8. Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?
Gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule korrigiert und bewertet deine Lehrerin/dein Lehrer in dem Fach der schriftlichen Prüfungen deine Arbeit. Die Note für die schriftliche Arbeit macht ein Drittel der Jahresnote ( Gesamtnote ) aus. Da die Abschlussvergabe von deinem Notenbild ganz erheblich abhängig ist, haben die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit erhebliches Gewicht für das Erreichen eines bestimmten Abschlusses.
9.Welches Fach kann ich für die mündlichen Prüfungen wählen ?
Von der Wahl ausgeschlossen sind im Regelfall die Fächer der schriftlichen Prüfungen. Außer Sport kannst du jedes Fach wählen, kannst dich also für ein Fach deiner Wahl entscheiden. Nur wenn deine schriftliche Prüfung deinen Erwartungen überhaupt nicht entsprochen hat, kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung in Mathematik oder Deutsch spätestens zwei Werktage vor dem angesetzten Prüfungszeitraum beantragen. Du hättest in diesem Fall also zwei mündliche Prüfungen. In jedem Fall solltest du dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von deinem Klassenlehrer/deiner Klassenlehrerin und deinem Fachlehrer/deiner Fachlehrerin beraten lassen. Darüber hinaus kann auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sich dafür entscheiden, dich in einem Fach, das du bereits schriftlich abgelegt hast, zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4 Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.
10. Kann ich auch Epochalfächer wählen?
Du kannst für die mündliche Prüfung natürlich auch ein Epochalfach wählen. Die Termine für die mündliche Prüfung liegen vom 22.06.2015 bis 26.06.2015, bedenke darum:
Ein Fach aus dem ersten Halbjahr setzt eine umfangreiche Wiederholung voraus und du hast vielleicht den Fachlehrer überhaupt nicht mehr im Unterricht. Zusätzlich ist für alle Schüler eine mündliche Prüfung im Fach Englisch verbindlich. Sie wird als Gruppenprüfung (max. 2 Personen) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen im Fach Englisch werden in der Zeit vom 20.4.2015 -24.4.2015 (nach den Osterferien) durchgeführt.
11. Welche Bedeutung hat die Zensur in der mündlichen Prüfung?
Die Note für die mündliche Prüfung macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus. Es wird also kein Unterschied zwischen der mündlichen Prüfung und der schriftlichen Prüfung gemacht. Wenn du Deutsch oder Mathematik als zusätzliches mündliches Prüfungsfach gewählt hast (s. 9.!) oder die Prüfungskommission für dich in einem dieser Fächer eine zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit du noch einen Abschluss erreichen kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel mündlicher Prüfungsnote zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresnote) bleibt bestehen. Auch das Ergebnis der mündlichen Prüfung hat ein erhebliches Gewicht für das Erreichen eines bestimmten Abschlusses, da die Abschlussvergabe von deinem Notenbild ganz erheblich abhängig ist.
12. Kann ich die mündliche Prüfung ersetzen?
An die Stelle der mündlichen Prüfung kannst du eine besondere Prüfungsleistung setzen, die schriftlich oder fachpraktisch darzustellen und in einem Kolloquium zu präsentieren oder zu erörtern ist. Wenn du dies vorhaben solltest, solltest du frühzeitig mit deinem Klassenlehrer/ deiner Klassenlehrerin darüber reden.
Diese besondere Prüfungsleistung kann auch eine Gruppenprüfung sein, die allerdings unter besonderen Auflagen durchgeführt wird. So gehört dazu, dass die einzelnen Prüfungsanteile der beteiligten Prüflinge deutlich voneinander getrennt sind. Dazu gehört also eine sehr genaue Vorbereitung in der Gruppe!
13. Wer führt die Prüfung durch?
Deine Lehrerin/ dein Lehrer in dem von die gewählten Fach legt die für dich vorgesehene Prüfungsaufgabe fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Der Schulleiter hat das Recht an mündlichen Prüfungen teilzunehmen.Im Unterschied zu den schriftlichen Prüfungen gibt es für die mündliche Prüfung keine zentralen Prüfungsaufgaben durch das Land Niedersachsen.
14. Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?
Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres, d.h. also der 9. bzw. 10. Klasse.
15. Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?
Die mündliche Überprüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche Prüfungsaufgabe kannst du dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht mindestens 20 Minuten vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung.
16. Wann findet die mündliche Prüfung statt?
Die mündliche Prüfung findet in der Zeit vom 22.06.2015 bis 26.06.2015 statt.
17. Wer darf bei meiner mündlichen Prüfung zuhören?
Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein Mitglied des Schülerrates, bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des 9.Schuljahrganges sowie Lehrkräfte der Schule sein.
Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf deinem Wahlbogen verlangen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Personen von der Teilnahme an deiner Prüfung ausgeschlossen werden.
18. Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden?
Nein!
19. Was passiert, wenn ich nicht an den Prüfungen teilnehme?
Wenn du keine Lust hast, zu spät aufgestanden bist, also aus Gründen nicht teilnimmst, die du selbst zu vertreten hast, wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ungenügend bewertet. Wenn du aber aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund (in der Regel liegt eine Krankheit vor) eine oder alle Prüfungen versäumst, erhältst du Gelegenheit die Prüfung nachzuholen. Für versäumte schriftliche Prüfungen wurden bereits Nachreibtermine festgelegt. Du musst jedoch im Falle deiner Abwesenheit aus Krankheitsgründen die Schule vor dem Beginn der Prüfung benachrichtigen und nachträglich ein ärztliches Attest vorlegen!
20. Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfungen?
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst du spätestens vier Tage vor dem Zeitraum der mündlichen Prüfungen durch die Schulleitung. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfungen erfährst du jeweils am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages durch den Schulleiter. Darüber hinaus erhältst du nach dem Ende der gesamten Prüfungen noch einen Bescheid, in dem die Ergebnisse der gesamten Prüfungen aufgelistet sind.
21. Kann ich meine Prüfungsakten und die Arbeiten einsehen?
Die Schule teilt dir mit, wann und wo du unter Aufsicht Einsicht in deine Prüfungsunterlagen nehmen kannst.